AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese AGB gelten für Leistungen von Sweet Tomatoes GmbH gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, soweit nicht schriftlich oder in nachweisbarer elektronischer Form etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für Beratungs-, Engineering-, Projektierungs-, Integrations-, Service-, Support-, IT-, Digital-, Web- und sonstige technische Dienstleistungen von Sweet Tomatoes GmbH.

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (1) individuell vereinbarte Offerte oder Auftragsbestätigung, (2) projektspezifischer Vertrag oder Leistungsbeschrieb, (3) allfällige besondere Anlagen wie eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ADV), (4) diese AGB und (5) das bei Auftragserteilung vereinbarte oder gültige Tarifblatt. Bei Widersprüchen geht die individuellere und jüngere Regelung vor. Für Fragen der Auftragsbearbeitung geht die ADV vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sweet Tomatoes GmbH deren Anwendung ausdrücklich akzeptiert.

2. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder einem besonderen Vertrag.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, gelten nicht als geschuldet. Notwendige Zusatzarbeiten oder Änderungswünsche werden nach Möglichkeit vor Ausführung angezeigt und gemäss Offerte oder Tarifblatt verrechnet.

Sweet Tomatoes GmbH darf geeignete Hilfspersonen, Lieferanten, Hersteller oder Unterauftragnehmer beiziehen, soweit dies für die Leistungserbringung zweckmässig ist.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Entscheidungsgrundlagen und Arbeitsmöglichkeiten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Verzögerungen, Fehlleistungen oder Mehraufwand, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben beziehungsweise Mitwirkung des Kunden oder von ihm beigezogener Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Sweet Tomatoes GmbH und können nach Aufwand verrechnet werden.

Der Kunde informiert Sweet Tomatoes GmbH über bekannte Risiken, Besonderheiten, Störungen, Sicherheitsvorgaben und bereits erfolgte Eingriffe an den betroffenen Systemen.

4. Preise, Tarife und Nebenkosten

Die Vergütung richtet sich nach der Offerte, Auftragsbestätigung oder dem bei Auftragserteilung vereinbarten beziehungsweise gültigen Tarifblatt. Fehlt eine Pauschalvereinbarung, erfolgt die Verrechnung grundsätzlich nach effektivem Aufwand.

Reisezeit, Wegkosten, Spesen, Material, Lizenzen, Versand, Drittanbieter-, Entsorgungs- und Fremdleistungskosten werden gemäss Offerte oder Tarifblatt verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, sofern sie gesetzlich geschuldet ist.

Bei grösseren, materialintensiven oder länger dauernden Aufträgen kann Sweet Tomatoes GmbH angemessene Akonto- oder Vorauszahlungen verlangen.

5. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann Sweet Tomatoes GmbH nach Mahnung weitere Leistungen, Support, Lieferungen oder Übergaben bis zur Begleichung fälliger Beträge aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismässig ist. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.

Der Kunde kann gegenüber Forderungen von Sweet Tomatoes GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

Sweet Tomatoes GmbH ist berechtigt, ihr zur Bearbeitung überlassene Geräte, Datenträger, Unterlagen oder sonstige Objekte des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen zurückzubehalten (Retentionsrecht), soweit ein sachlicher Zusammenhang mit der jeweiligen Forderung besteht.

6. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Fristen verlängern sich angemessen bei verspäteter Mitwirkung des Kunden, Lieferverzug von Drittanbietern, Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von Sweet Tomatoes GmbH, behördlichen Massnahmen oder höherer Gewalt.

Eine Haftung für Verzögerungen durch Hersteller, Hostinganbieter, Netzbetreiber, Lieferanten, Plattformbetreiber oder andere nicht kontrollierbare Dritte ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7. Abnahme und Mängelmeldung

Soweit die Leistung ihrer Natur nach abnahmefähig ist, hat der Kunde sie nach Bereitstellung innert angemessener Frist zu prüfen und wesentliche, reproduzierbare Mängel nachvollziehbar zu melden.

Wird die Leistung produktiv genutzt oder erfolgt innerhalb der im Einzelvertrag genannten Abnahmefrist keine wesentliche Mängelmeldung, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

8. Bestehende Systeme und Eingriffe Dritter

Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen, Geräten, Netzwerken, Software, Webseiten oder sonstigen Systemen kann Sweet Tomatoes GmbH nur für den von ihr bearbeiteten und beeinflussbaren Bereich einstehen.

Für verdeckte Vorschäden, Alterung, fehlerhafte Fremdinstallationen, nicht dokumentierte Änderungen, Inkompatibilitäten oder Mängel bestehender Systeme wird keine Verantwortung übernommen, soweit Sweet Tomatoes GmbH diese nicht verursacht hat.

Verändert der Kunde oder ein Dritter nach Abschluss oder während des Auftrags das System, kann eine dadurch erforderliche Analyse, Wiederherstellung oder Anpassung als Zusatzaufwand verrechnet werden.

9. IT, Daten, Software und Drittanbieter

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit seiner Daten, Inhalte und Nutzungen verantwortlich. Er sorgt für angemessene Datensicherungen, sofern ein Backup nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

Sweet Tomatoes GmbH übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Funktionsweise von Betriebssystemen, Cloud-Diensten, Software, Open-Source-Komponenten, Schnittstellen, Hostingdiensten oder Produkten Dritter.

Kostenpflichtige Lizenzen, Abonnemente und Verlängerungen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.

Soweit Sweet Tomatoes GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ADV) abzuschliessen oder anzuwenden.

Zugangsdaten und administrative Berechtigungen sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln und nur soweit erforderlich zu verwenden.

11. Rechte an Arbeitsergebnissen und Kundeninhalten

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen, soweit diese Rechte bei Sweet Tomatoes GmbH liegen.

Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Standardmodule, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge, Know-how und Rechte Dritter bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an von ihm gelieferten Texten, Bildern, Logos, Marken, Daten und sonstigen Inhalten zu verfügen.

12. Elektroarbeiten und besondere Bewilligungen

Arbeiten, die einer besonderen gesetzlichen Bewilligung, Zulassung oder Fachberechtigung unterliegen, werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeführt oder an entsprechend berechtigte Partnerunternehmen vergeben.

Soweit Elektroarbeiten unter einer eingeschränkten Installationsbewilligung gemäss NIV Art. 15 ausgeführt werden dürfen, beschränkt sich Sweet Tomatoes GmbH auf den gesetzlich zulässigen Umfang. Arbeiten an festen Elektroinstallationen ausserhalb dieses Umfangs werden nicht eigenständig ausgeführt.

13. Gewährleistung

Sweet Tomatoes GmbH erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der im jeweiligen Tätigkeitsgebiet üblichen Sorgfalt.

Bei berechtigten Mängeln hat Sweet Tomatoes GmbH grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Funktion aufgrund einer späteren Änderung durch den Kunden, Dritte, Hersteller, Softwareupdates, Plattformänderungen oder nicht vereinbarter Umgebungsbedingungen beeinträchtigt wird.

14. Haftung

Sweet Tomatoes GmbH haftet für nachgewiesene direkte Schäden, die durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursacht wurden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Reputationsschäden oder Datenverlust, ausgeschlossen.

Für Schäden infolge unzureichender Datensicherung, fehlerhafter Angaben oder Anweisungen des Kunden, eigenmächtiger Änderungen, Drittanbieter-Ausfällen, Malware oder Cyberangriffen haftet Sweet Tomatoes GmbH nur, soweit sie diese Schäden schuldhaft verursacht hat.

Eine weitergehende Haftungsbegrenzung in einer individuellen Offerte oder einem besonderen Vertrag bleibt vorbehalten. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

15. Wartung, Support und Bereitschaft

Eine laufende Wartungs-, Überwachungs-, Bereitschafts- oder Reaktionspflicht besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne separate Vereinbarung besteht insbesondere keine 24/7-Bereitschaft und keine Verpflichtung zur fortlaufenden Überwachung von Systemen.

Bei wiederkehrenden Wartungs-, Support- oder Bereitschaftsverträgen kann Sweet Tomatoes GmbH die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf den nächsten Verlängerungs- oder Abrechnungszeitraum anpassen. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen.

16. Vertragsdauer und Kündigung

Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung. Laufende Leistungen richten sich nach der in der Offerte oder im besonderen Vertrag vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist.

Bei vorzeitigem Abbruch auf Wunsch des Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, Drittanbieter-Kosten und verbindlich disponierter Aufwand zu vergüten.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in nachweisbarer elektronischer Form erfolgen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung, soweit erforderlich, durch eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sweet Tomatoes GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.